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Riester- oder Rürup-Rente?


Immer mehr Menschen investieren in die private Altersvorsorge. Sei es, dass sie ein Haus bauen für die Altersvorsorge oder in die private Rentenversicherung einzahlen. Schließlich weiß heute leider niemand, ob es die Rente irgendwann noch geben wird oder in welcher Höhe sie ausfallen wird. Viele Menschen, vor allem junge Menschen, wissen heute schon, dass sie sich mit einer minimalen Rente nicht zufrieden geben möchten. Außerdem sind die staatlichen Förderungen bzw. steuerlichen Vorteile in punkto Rentenversicherung, die angeboten werden, durchaus attraktiv.

Zwei der beliebtesten Möglichkeiten zur Altersvorsorge sind:
– die Riester Rente
– die Rürup Rente

Worin besteht der Unterschied zwischen den beiden Rentenarten?
Die Riester-Versicherung können alle Menschen abschließen, die in der Rentenversicherung pflichtversichert sind, Empfänger von Kranken- oder Arbeitslosengeld, Landwirte, Zeitsoldaten, Beamte und Angestellte, die im öffentlichen Dienst tätig sind, sowie Künstler, die in die Sozialkasse einbezahlen. Selbstständig tätige werden leider nicht gefördert, können aber in die Rürup Rente einbezahlen. Bei beiden Varianten handelt es sich um eine Art der Lebensversicherung. Die Rürup-Versicherung ist eine Basisrente, in die alle steuerpflichtigen Menschen und Selbstständige, die keine Riester-Förderung erhalten können, und Pflichtversicherte berufsständiger Versorgungseinrichtungen, die keine Riester-Förderung bekommen, einbezahlen können. Ein weiterer Unterschied besteht in den Förderungsmöglichkeiten. Bei der Riester-Versicherung werden die Versicherten durch verschiedene Zulagen, wie zum Beispiel die Grund- und Kinderzulage, gefördert und zum Teil auch durch spezielle Steuervorteile. Bei der Rürup-Versicherung können nur steuerliche Vorteile genossen werden.

Wozu kann die Riester Rente genutzt werden?
30 Prozent der Rente können frei bestimmt verwendet werden. Zudem können bis zu 50.000 Euro für den Kauf einer Immobilie, die vom Versicherten genutzt wird, verwendet werden. Das angesparte Kapital kann auch als Hinterbliebenen-Rente für den Ehepartner verwendet werden, sofern die Eheleute nicht dauerhaft getrennt gelebt haben und der Ehepartner als Erbe im Testament eingetragen ist. Die Auszahlung der Hinterbliebenen-Rente an die Kinder, kann nur vorgenommen werden, wenn ein Zusatzvertrag für diesen Zweck abgeschlossen wurde. Sollte ein Zusatzvertrag abgeschlossen werden, wird die Altersrente verringert.

Wozu kann die Rürup Rente genutzt werden?
Diese Rente kann als Hinterbliebenen-Rente genutzt werden. Dazu muss allerdings ein Zusatzvertrag abgeschlossen werden. Dieser ist nur gültig für den Ehepartner und die Kinder. Sollte dieser Vertrag abgeschlossen werden, fällt die Altersrente geringer aus. Es empfiehlt sich dennoch den Zusatzvertrag abzuschließen. Wenn der Vertrag nicht abgeschlossen wurde und der Versicherte verstirbt vor Vollendung des 60. Lebensjahres, dann verfallen alle eingezahlten Beiträge. Die Rürup-Versicherung kann ausschließlich als Rente verwendet werden. Eine Auszahlung des Kapitals ist leider nicht möglich.