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Über die Krankenversicherung bei Selbständigkeit 


Welche Krankenversicherung Selbständige wählen sollen, darüber entscheiden bestimmte Bedingungen, die im Vorfeld bereits entscheidend sind. Grundsätzlich kann eine gesetzliche Krankenversicherung Selbständige wesentlich günstiger versichern als dies eine private Krankenversicherung vermag. Dem Selbständigen bzw. Freiberufler obliegt jedoch die Entscheidung darüber, ob er sich privat oder gesetzlich versichert. Handelt es sich bei dem Versicherungsnehmer um ein Elternteil oder um einen Ehepartner, bietet sich hier eine gesetzliche Krankenversicherung an - ähnlich gilt dies für ältere Personen oder jene, die wegen Vorerkrankungen von privaten Krankenversicherungen abgelehnt werden. Die Versicherungsnehmer, welche nicht abgelehnt werden, haben eine Vielfalt von Optionen, die sie bei der Eröffnung des Versicherungsvertrages angeben können: Wählen sie ein Einzelzimmer im Krankenhaus? Ist ihnen die Chefarztbehandlung wichtig? Spielen für sie Zusatzoptionen wie die Zahlung von Heilpraktikerbehandlungen sowie Zahnarztterminen eine wesentliche Rolle? Die Möglichkeit, sich privat krankenzuversichern, kann sich auch für Selbständige in unterschiedlichen Kategorien darstellen: Einerseits können sie sich vollversichern. Hier werden die gesamten Krankheitskosten versichert - mindestens jedoch die stationären und ambulanten Krankheitskosten (hier spricht man von einer sogenannten substitutiven Krankenversicherung). Oder der Versicherungsnehmer ist bereits gesetzlich versichert und nutzt die private Krankenversicherung nur als Zusatzversicherung (hier kann es sich auch um die Abdeckung von Auslandsbehandlungen handeln oder konkreten anderen Leistungen, die von einer gesetzlichen Krankenversicherung nicht übernommen werden). 

Denn gesetzlichen Krankenversicherungen ist es nicht erlaubt, Antragsteller überhaupt abzulehnen. Die gesetzliche Krankenversicherung für Selbständige kennt einen erhöhten wie auch einen ermäßigten Beitragssatz. Der ermäßigte Beitragssatz enthält nicht den Anspruch auf Krankengeld, der erhöhte Beitragssatz enthält die Möglichkeit, sich ab dem 43. Krankentag für den Erhalt von Krankengeld zu versichern (es handelt sich hier um 90 Prozent des durchschnittlich erzielten Einkommens; kann der Versicherungsnehmer kein Einkommen vorweisen, entfällt diese Option völlig). Versichern sich Selbständige gesetzlich bei Krankenkassen, werden die entsprechenden Beiträge nach der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze tarifiert. Fällt der Versicherungsnehmer mit seinem Einkommen unter diese Grenze, kann dies unter Nachweis günstigere Versicherungsbeiträge zur Folge haben. Das Krankengeld kann nur in einer Höhe bemessen werden, in der im Vorfeld Einkommenserträge erzielt wurden. Da es sich bei Selbständigen nicht um Arbeitnehmer handelt, zahlen sie nicht nur den hälftigen Beitrag an Beiträgen, sondern ihnen werden die Beiträge in voller Höhe berechnet. Hierbei kann ein Vergleich zwischen den einzelnen Beitragssätzen beträchtliche Unterschiede zu Tage fördern. Gerade bei privaten Versicherern wird auch dem selbständig tätigen Verbraucher empfohlen, sich an Ergebnissen von Verbrauchertestungen zu orientieren. Gerade Hinweise und Produktbewertungen z. B. der Stiftung Warentest sind hier eine neutrale und wichtige Entscheidungshilfe.