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Die letzten Gesundheitsreformen haben deutliche Spuren hinterlassen. Gerade im Bereich Krankenhaus, Zahnersatz und Tagegeld bei Krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit wurden Leistungen reduziert. Wer nicht in eine private Krankenversicherung wechseln darf oder will, kann sich aber trotzdem erstklassig versichern. Hierzu bietet der Versicherungsmarkt ein großes Spektrum an Zusatzversicherungen an, die in ihren Leistungen und Beiträgen große Unterschiede aufweisen.
Die
Zusatzversicherungen lassen sich in Modul- und Kompakttarifen einteilen. Ein Modultarif sichert einen bestimmten Bereich besonders gut ab, beispielsweise Zahnersatz, Heilpraktiker oder Krankenhausaufenthalt. Mit einem Kompakttarif erhält man dagegen einen bereichsübergreifenden Versicherungsschutz. Eine Kategorie, die enorme Kosten verursachen kann, ist der stationäre Krankenhausaufenthalt. Versicherungen für diesen Bereich erbringen ihre Leistung, wenn eine stationäre Aufnahme in einem Krankenhaus vorliegt und die Behandlung medizinisch notwendig ist.
Für den Fall, dass ein Krankenhausaufenthalt notwendig ist, übernimmt eine Krankenhausversicherung die Kosten für gesondert berechnete ärztliche Leistungen.
Dies betrifft sowohl die Unterbringung im 1 oder 2-Bett-Zimmer wie auch die Behandlung durch den Arzt Ihrer Wahl, z.B. den Chefarzt. Für die Honorarforderung des Privatarztes gilt eine amtliche Gebührenordnung (GOÄ) die einen maximalen Gebührenhöchstsatz in Höhe des 3,5 fachen vom Regelsatzes vorsieht. Operationen, die von spezialisierten Ärzten durchgeführten werden, sind gegebenenfalls teurer, bringen aber oft ein besseres Wohlbefinden mit sich und reduzieren u.U. auch die Genesungs-Kosten. Manche Zusatzversicherungstarife erstatten daher auch begründete Honorarforderungen, die über diesen 3,5 fachen Höchstsatz hinaus gehen. Weitere Unterschiede gibt es im Bereich der Aufnahme- und Abschlussuntersuchungen, die in Verbindung mit der versicherten Heilbehandlung durchgeführt werden. Ambulant durchgeführte Operationen werden i.d.R. nicht bezahlt. Manche Tarife erbringen allerdings auch hier eine Leistung. Außerdem sind die gesetzlichen Zuzahlungen i.H.v. 10 EUR pro Tag für die ersten 28 Aufenthaltstage sowie die Mehrkosten für einen notwendigen Transport zum und vom Krankenhaus Ihrer Wahl versicherbar. Grundsätzlich übernimmt die Zusatzversicherung 100 % der Mehrkosten nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse. Es gibt aber auch Tarife, die eine Selbstbeteiligung vorsehen.
Verschaffen Sie sich durch einen Versicherungsvergleich den notwendigen Überblick
Die Beiträge und Leistungen der einzelnen Versicherungstarife unterscheiden sich teilweise erheblich. Deshalb sollten Sie zunächst überlegen, welche Leistungen Sie für notwendig halten und welcher Beitrag für Sie akzeptabel ist. Entweder recherchieren Sie selbst oder nutzen Sie die professionelle Unterstützung eines freien
Versicherungsmaklers. Das Internet stellt zahlreiche Vergleichsangebote zur Verfügung. Allerdings wird Ihre Vergleichsanfrage in sehr vielen Fällen an einen Berater weitergeleitet, der mit den zur Verfügung gestellten Daten einen professionellen Versicherungsvergleich erstellt. Es gibt in letzter Zeit aber auch immer mehr Onlinerechner die sofort ein Ergebnis liefern.
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